Legaldefinition nach § 2 Nr. 7 FTEG:
“Im Sinne dieses Gesetzes … sind ‚Konstruktionsunterlagen‚ Unterlagen mit einer Beschreibung des Geräts sowie Angaben und Erläuterungen dazu, wie die geltenden grundlegenden Anforderungen erfüllt wurden“.
Legaldefinition nach Art. 2 Abs. 1 lit. g) R&TTE-Richtlinie 1999/5/EG:
“Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck … ‚Konstruktionsunterlagen‚ Unterlagen mit einer Beschreibung des Geräts sowie Angaben und Erläuterungen dazu, wie die geltenden grundlegenden Anforderungen erfüllt wurden“.