Archiv der Kategorie: Allgemein
„Schrittweise Anleitung zur CE Kennzeichnung für Bauprodukte“ veröffentlicht
Die Europäische Kommission hat den Leitfaden „CE marking for construction products step-by-step“ jetzt auch auf Deutsch veröffentlicht.
Diese Broschüre wendet sich an alle, die in der Europäischen Union Bauprodukte in Verkehr bringen möchten. Sie enthält Erläuterungen zu den Schritten, die nötig sind, um ein neues Bauprodukt mit einer CE-Kennzeichnung zu versehen, und erklärt, was zu tun ist, wenn Änderungen an dem Produkt vorgenommen werden (etwa beim Herstellungsprozess, bei den Rohstoffen, der Prüfung usw.), da dies eine Überarbeitung der vorgeschriebenen Unterlagen nach sich zieht.
Auch wenn die CE-Kennzeichnung von Bauprodukten aufgrund der am 1. Juli 2013 geänderten einschlägigen Bestimmungen aktualisiert werden muss, bietet die Broschüre Hilfestellungen.
Der Leitfaden kann auf der Seite der Kommission heruntergeladen werden:
Schrittweise Anleitung zur CE Kennzeichnung für Bauprodukte
OLG Frankfurt am Main: Abmahnung wegen fehlender Sicherheitshinweise
Das OLG Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 21. Mai 2015 – Az. 6 U 64/14 entschieden, dass eine Abmahnung rechtmäßig ist, wenn Produkte erwartungsgemäß von Endverbrauchern erworben werden können und bei einer vorhersehbaren Fehlbedienung Gesundheitsgefahren drohen.
Neues Interpretationspapier „Wesentliche Veränderung von Maschinen“
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im GMBl. 2015, 183 ein neues Interpretationspapier zum Thema „Wesentliche Veränderung von Maschinen“ veröffentlicht.
Folien zu dem Vortrag „Produktsicherheit und Marktüberwachung“ bei der IHK Siegen am 12.3.2015
Die Folien zu dem Vortrag von Dr. Koch über „Produktsicherheit und Marktüberwachung“ bei der IHK Siegen am 12. März 2015 finden sich hier: 2015-03-15_Vortrag_IHK_Siegen
Vortrag zur Produktsicherheit und Marktüberwachung am 12.03.2015
Am 12. März 2015 um 15 Uhr wird Dr. Koch einen Vortrag bei der IHK Siegen über Produktsicherheit und Marktüberwachung halten.
Im Rahmen der Infoveranstaltung wird ein Überblick über das Produktsicherheits- und Marktüberwachungsrecht für z. B. Maschinen gegeben. Dabei werden zunächst die rechtliche Systematik und das Zusammenspiel von Gesetzen (insbesondere ProdSG), nationalen Verordnungen (insbesondere 9. ProdSV – Maschinenverordnung) sowie den Harmonisierungsrechtsvorschriften der EU (insbesondere Maschinenrichtlinie 2006/42/EG) erläutert.
Einen Schwerpunkt der Veranstaltung bilden die Regeln über das herstellerseitig durchzuführende Konformitätsbewertungsverfahren (einschließlich der Bedeutung harmonisierter Normen) und die CE-Kennzeichnung. Dabei wird auch auf die hiermit in Zusammenhang stehenden Aufgaben und Befugnisse der Marktüberwachungsbehörden eingegangen. In diesem Zusammenhang wird außerdem erläutert, wer neben dem Hersteller verantwortlich für die Einhaltung der Produktsicherheits- und Kennzeichnungsregeln ist (z. B. Importeure). Den Abschluss bilden Hinweise zu rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten gegenüber behördlichen Marktüberwachungsmaßnahmen, wie etwa Stichprobenentnahmen oder Vertriebsverboten.
Weitere Informationen und eine Anmeldemöglichkeit finden sich auf der WWW-Seite der IHK Siegen.
Neue Liste der benannten Stellen im Sinne des FTEG und des EMVG veröffentlicht
Die Bundesnetzagentur hat in ihrem Amtsblatt 15/2014, 2338, als Mitteilungen 817/2014 und 818/2014 aktuelle Listen mit den benannten Stellen im Sinne des FTEG und EMVG veröffentlicht.
Synopse zur Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU
Am heutigen 11. Juni 2014 tritt die neue Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU in Kraft – siehe auch Neue Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU erlassen. Die Richtlinie ersetzt die bisherige R&TTE-Richtlinie 1999/5/EG. Um den Zugang zu den Änderungen zu vereinfachen, haben wir die Regelungen der neuen Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU in einer synoptischen Darstellung den Vorschriften der alten R&TTE-Richtlinie 1999/5/EG gegenübergestellt.
Neue Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU erlassen
Die EU hat am 16. April 2014 eine neue Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU erlassen. Die Richtlinie ist im ABl. EU 2014 L 153, 62 veröffentlicht worden.
Synopse zur neuen EMV-Richtlinie 2014/30/EU
Im April ist die neue EMV-Richtlinie 2014/30/EU in Kraft getreten. Die Richtlinie ist zwar an die Mitgliedstaaten gerichtet. Da das nationale EMV-Recht – insbesondere das EMVG – in weiten Teil der Umsetzung des Richtlinienrechts dient, sind die entsprechenden Richtlinien aber auch ein wichtiges Auslegungsinstrument bei der Anwendung des nationalen Rechts. Um die Änderungen gegenüber dem bisherigen Richtlinienrecht zu dokumentieren, haben wir eine synoptische Darstellung der alten und der neuen Richtlinie erstellt.